Sie hatten einen Unfall...was nun?


Wir erstellen Gutachten bei Haftpflicht- und Kaskoschäden. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Im folgenden haben wir auch Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt:

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden steht Ihnen ein Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl zu. Neben den Kosten für den entstandenen Schaden werden auch die Kosten des Gutachtens von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung übernommen. Zur Abrechnung setzen wir uns direkt mit die Versicherung in Verbindung. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Aus den folgenden Gründen sollten Sie bei einem Unfall grundsätzlich einen freien und unabhängigen Gutachter hinzuziehen:

  • Der entstandene Schaden wird detailliert innerhalb des Gutachtens als Beweissicherung dokumentiert.
  • Das erstellte Gutachten dient der Werkstatt als Vorgabe für die Reparatur
  • Da Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen können, dient das Gutachten der Versicherung zur Abrechnung des Schadens - die fiktive Abrechnung.
  • Über den Fahrzeugschaden hinaus steht Ihnen die Erstattung des so genannten merkantilen Minderwerts zu.
    Es handelt sich hierbei um eine Wertminderung, die sich aus dem Umstand ergibt, dass Ihr Fahrzeug durch den Schaden ein Unfallfahrzeug geworden ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden tatsächlich repariert wird. Der merkantile Minderwert ist Bestandteil des Schadenumfangs. Dieser wird von uns ermittelt und im Gutachten dokumentiert. Die regulierende Versicherung zahlt den Betrag auf Basis des Gutachtens aus.
    Der merkantile Minderwert wird bei einem durch eine Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag nicht ermittelt. Zur Ausweisung ist daher immer ein Schadengutachten erforderlich.
  • Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, ermitteln wir den tagesaktuellen Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden sowie den Restwert. Auch hier reguliert die Versicherung auf Basis des Gutachtens.
  • Auch ermitteln wir innerhalb des Gutachtens die Ihnen zustehende Mietwagenklasse. Die regulierende Versicherung zahlt Ihnen während der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs einen Mietwagen bis zu dieser Klasse.
  • Weitehin ermitteln wir den Ihnen zustehenden Tagessatz des Nutzungsausfalls.
  • Auch prüfen wir bei Bedarf die Reparatur auf eine sach- und fachgerechte, gutachtenkonforme Ausführung und führen eine Rechnungsprüfung durch.
  • Die Kosten für das Gutachten werden direkt von der gegnerischen Versicherung an uns gezahlt.
    Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
  • Sie sollten immer einen freien Gutachter beauftragen, weil nur dann gewährleistet ist, das Ihnen ohne Interessenskonflikte z.B. gegenüber der Versicherung oder der Werkstatt der entstandene Schaden auch in vollem Umfang erstattet wird.
  • Wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen, kann Ihnen das Gutachten dazu dienen, den Schaden transparent darzulegen, um Missverständnisse oder sogar Regressforderungen zu vermeiden.
Im folgenden können Sie den Antrag und Sicherungsabtretung herunterladen und ausfüllen. Unterschreiben Sie diesen und mailen bzw. faxen Ihn uns zu. Damit erteilen Sie uns den Auftrag für das Gutachten. Außerdem können damit die Kosten für das Gutachten direkt mit der reglierenden Versicherung abgerechnet werden. Bitte klären Sie vorab mit der regulierenden Versicherung die Haftungsübernahme.

» Antrag und Sicherungsabtretung.pdf

Weitere Informationen bietet Ihnen auch der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen "BVSK", der folgendes zur Erstellung eines Schadengutachtens schreibt.


Im weiteren geben wir Antworten auf die sich nach einem Unfall ergebenen Fragen...Sie können sich natürlich auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir erörtern Ihnen gerne Ihre Fragen und das weitere Vorgehen.


Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Zur Abrechnung setzen wir uns direkt mit die Versicherung in Verbindung.


Was beinhaltet das Gutachten und warum benötigt man ein Gutachten?

Das Schadengutachten ist eine neutrale und technische Bewertung. Dieses steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu, um den Umfang des Schadens und den Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor und nach dem Unfall zu ermitteln.

Wichtig ist insbesondere, dass das Gutachten von einem unabhängigen und damit neutralen Kfz-Sachverständigen erstellt wird, um jegliche Beeinflussung von Interessensgruppen, und hier insbesondere die Versicherung, zu vermeiden. Die Kosten für das Schadengutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen und direkt an uns gezahlt.
 


Das von uns zu erstellende Schadengutachten enthält unter anderem die folgende sehr wichtigen Details, welche zur Regulierung des Unfallschadens durch die Versicherung benötigt werden.

  • Feststellung aller durch den Unfall beschädigten Bauteile.
  • Der technisch optimale Reparaturweg und die sich daraus ergebene Reparaturkalkulation, die als Vorgabe für Werkstatt und Versicherung dient.
  • Identifizierung des genauen Fahrzeugtyps mit  allen Ausstattungsumfängen und der tagesgenaue Wiederbeschaffungswert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfallschaden hatte.
  • Aus dem Schadenumfang und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ergibt sich, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
  • Daraus ergibt sich auch die Ermittlung des Restwertes, den das Fahrzeug im unreparierten Zustand hat.
  • Die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeuges, also die Wertminderung durch den entstandenen Schaden, da das Fahrzeug bei einem Verkauf trotz Behebung des Unfallschaden am Fahrzeugmarkt weniger wert ist. Dieses wird oftmals nicht berücksichtig und führt zu einem erheblichen finanziellen Nachteil des Geschädigten.
  • Da Sie ggf. einen Mietwagen benötigen, wird die Nutzungsausfall-Gruppe und die sich ergebene Nutzungsausfallentschädigung pro Tag ermittelt.
  • Wie lange Ihnen ein Mietwagen zusteht, ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer Ihres Fahrzeugs.
  • Der Wiederbeschaffungswert wird je nach Nutzung des Fahrzeugs mit einer unterschiedlichen Besteuerung ausgewiesen
  • Ferner legen wir besonderes Augenmerk auf den Zustand der Reifen und dort auf das Verschleißbild, dass Aussagen über das Fahrwerk treffen lässt.

Bitte sprechen Sie uns an, welche Möglichkeiten der Schadenregulierung Sie haben.
Sollten Sie weitere Fragen zum Schadengutachten haben, können Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung  setzen.